Wohnungspolitik

Wohnungspolitisches Handlungskonzept

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Das Wohungspolitische Handlungskonzept liegt in einem Entwurf von April 2022 vor (siehe Download).

Als CDU haben wir zur Planungsausschusssitzung (TOP 6.2) zum 01.12.2022 folgende Stellungnahme abgegeben:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

zu den gutachterlichen Äußerungen zum Wohnungspolitischen Handlungskonzept gibt die CDU-Fraktion die nachfolgende Stellungnahme ab. Sie soll nicht zur Abstimmung gestellt werden, sondern nur zu den Akten genommen werden

I. Ziele

Ein Wohnungspolitisches Handlungskonzept hat verschiedene Ziele, die einander ergänzen, aber auch begrenzen. Ein solches Konzept hat demnach diese Ziele abzuwägen und zu bedenken, um zu einer humanen Stadtentwicklung beizutragen.

Ziele sind:

  • Wohnungsneubau angesichts eines anhaltenden Bedarfs nach bezahlbarem Wohnraum
  • Sicherung der Wohn- und Lebensqualität in einem menschengerechten Umfeld
  • Beitrag zu Klimaschutz und Umweltschutz durch Rücksichtnahme auf innerstädtisches Grün und das Kleinklima in der Stadt
  • Orientierung der nötigen Mobilitätswende einerseits am Vorrang für Fußgänger, Radfahrer und ÖPNV, andererseits auch an den Wünschen und Bedürfnissen der Bürgerschaft nach individueller Gestaltung ihrer Mobilität

II. Stand der Wohnungsentwicklung in Siegburg

1. Rasante Einwohnerentwicklung

Siegburg hat in den letzten Jahrzehnten eine rasante Entwicklung seiner Einwohnerzahlen erlebt. Siegburg liegt im prozentualen Wachstum an Einwohnerschaft auf einem Spitzenplatz der Region des südlichen Rheinlandes. Voraussetzung dafür war die Schaffung vieler Wohnungsneubauten, insbesondere im Mehrfamilienhaussektor. Dies wird durch die Aussagen und Statistiken des Gutachtenentwurfs nachdrücklich belegt.

Mit seinen gewaltigen Neubauleistungen hat Siegburg einen überdurchschnittlichen Beitrag zur Bewältigung des Wohnungsbedarfs in der Region geleistet. Es sind konkrete weitere Projekte mit mehreren hunderten Wohneinheiten im Bau, in der Planung oder in der Konzeption (z.B. Kaiser-Carré, Allianz-Parkplatz, Haufeld). Die Schaffung neuer Wohnungen bleibt selbstverständlich weiter eine Aufgabe in Siegburg. Der fast unendliche Bedarf wird hier aber keineswegs vollständig zu befriedigen sein. Die gesamte Region muss sich dieser Aufgabe genauso erfolgreich widmen.

Ebenso stellen die Gutachter zutreffend fest, dass die Möglichkeiten, innerhalb der Stadt Siegburg zusätzlichen Wohnraum durch Neubau zu schaffen, durch die geringe Stadtfläche, eine Vielzahl von Nutzungsbeschränkungen und die ausgedehnte Neubautätigkeit der letzten Zeit begrenzt ist.


2. Probleme

Die Schaffung zusätzlichen Wohnraums hat aber auch zu negativen Auswirkungen beigetragen. 

Die gestiegenen Einwohnerzahlen lösten einen gewaltigen zusätzlichen Investitionsbedarf in der Infrastruktur aus: Kitas, Grundschulen, weiterführende Schulen, offene Ganztagsbetreuung wurden neu gebaut, saniert, erweitert und verschlingen Millionenbeträge in dreistelliger Höhe. Die enormen finanziellen Lasten sind auf mittlere Sicht für die Stadt kaum zu verkraften.

Hinzu kommen starke zusätzliche verkehrliche Belastungen. Der dichte Verkehrsfluss auf den städtischen Straßen und noch viel mehr die Parksituation in den Stadtteilen und Wohnquartieren sind immer schwerer zu ertragen. Der KFZ-Bestand in Siegburg ist auf 30.000 Fahrzeuge angewachsen, im Durchschnitt 1,5 Autos pro Haushalt.


Weiter haben wir zusammen mit unserem Kooperationspartner folgenden Antrag zur gleichen Sitzung eingebracht:

Die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragen, der Planungsausschuss möge beschließen:

Der Planungsausschuss nimmt die gutachterlichen Ausführungen zum Wohnungspolitischen Handlungskonzept zur Kenntnis und leitet daraus folgende Ziele und Maßnahmen ab:

1. Die Stadt Siegburg sieht sich in der Pflicht, angesichts des hohen Wohnungsbedarfs in der Region ihre erfolgreiche Wohnungsbaupolitik fortzusetzen. Der Bedarf lässt sich allerdings nicht allein in Siegburg befriedigen; Siegburg hat in den vergangenen Jahren einen großen Anteil geleistet; nun sind angesichts knapper Flächen keine Steigerungen mehr möglich.

2. Angesichts der Auswirkungen auf Umwelt und Klima, auf Verkehr und Infrastrukturbedarf soll neuer Wohnungsbau auf Flächen konzentriert werden, für die ein gültiger Rechtsanspruch auf Bebauung besteht, sowie auf bereits versiegelte Flächen.


3. Zu den im Gutachtenentwurf vorgeschlagenen Instrumenten: 

    • Ein „kooperatives Baulandmodell“ kann angewandt werden
      • mit der Zielsetzung „innerstädtisches“ Grün zu schützen
      • ab 5.000m2 Geschäftsfläche
      • mit der Maßgabe, dass 10% der Wohnflächen mit Sozialwohnungen belegt werden
      • mit der Maßgabe, dass Neubauten mit Fotovoltaik-Anlagen auszustatten sind, Heizsysteme mit 65% regenerativer Energie zu betreiben sind.
    • Ein „strategischer kommunaler Flächenerwerb“ ist im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel zu befürworten
4. Sämtliche 21 im Entwurf aufgeführten Potentialflächen sind ungeeignet. Sie zerstören innerstädtisches Grün, Wald, Landschaftsschutzgebiete, landwirtschaftlich genutzten Raum.

5. Die vorhandenen Bebauungspläne sind daraufhin zu sichten, ob und wo eine zusätzliche Verdichtung zum Zwecke des Wohnungsbaus – allerdings nur auf bereits versiegelten Flächen – möglich und angezeigt ist.

6. Die vorhandenen Bebauungspläne sind daraufhin zu sichten, ob und wo zur Sicherung innerstädtischen Grüns eine Rückstufung von Bauflächen angezeigt und möglich ist. Die Verwaltung berichtet über den Arbeitsfortschritt im Planungsausschuss.

7. Bauanträge, die nach Paragraph 34 Baugesetzbuch zu bewerten sind, sollen nachrichtlich vor Bescheidung Vertretern der Fraktionen zur Kenntnis gebracht werden. So können ggf. Anträge auf Aufstellung eines Bebauungsplans gestellt werden.

8. In einer von der Stadtverwaltung zu führenden „Baupotentialliste“ sollen Baulücken und sonstige Bauerweiterungspotentiale auf schon versiegeltem Boden erfasst werden. Diese Baupotentialliste dient der Übersicht über weitere Entwicklungsmöglichkeiten.

9. Zur Förderung des Sozialwohnungsbaus soll seitens der Stadt für potentielle Bauwillige ein finanzielles Anreiz- und Unterstützungsprogramm bereit gestellt werden, in dem die Stadt das Vermietungsgeschäft oder Teilzahlungen der Miete übernimmt.

10. Die Stadt soll ein Unterstützungsprogramm auflegen, mit dem Eigentümern von Sozialwohnungen, deren Bindungsfrist in naher Zeit ausläuft, ein finanzieller Anreiz zur Beibehaltung der Miethöhe angeboten wird.



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